I. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen und zwar auch dann, wenn der Besteller in seinem Bestellschein andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur gültig, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Die mit dem Angebot übersandten Unterlagen wie Zeichnungen, Gewichts-, Kraftverbrauchs- und Leistungs-Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages zurückzusenden.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Auftragsannahme und Vertragsschluss

Aufträge sind erst dann für uns im Rahmen dieser Bedingungen bindend, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung und Annahme der Lieferung als anerkannt. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

III. Versendung und Gefahrübergang

Bei Unternehmern geht die Gefahr, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes  oder Lagers, auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Versandart und Verpackung unterstehen unserem Ermessen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und außer Bahnkisten nicht zurückgenommen.

Die Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und andere Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Käufers.

IV. Preise

Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Sie verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, in Euro ab Buchholz i. d. N. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lieferungen werden zu den am Versandtag gültigen Preisen berechnet. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so kommen die am Tage der tatsächlichen Lieferung gültigen Preise zur Anwendung.

V. Zahlungsbedingungen

Falls keine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden besteht, erfolgt der Versand von Rechnungsdokumenten von unserer Seite aus prinzipiell per Email.

a) Rechnungen mit einer Rechnungssumme bis zu Euro 10.000,- (incl. gesetzl. MwSt.) sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug oder innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto zu bezahlen. b) Für die Lieferungen mit einem Rechnungswert von über Euro 10.000,- gelten aus-schließlich die folgenden Bedingungen: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller 1/3 bei Versandbereitschaftsanzeige 1/3 30 Tage nach Lieferung netto ohne Abzug von Skonto. c) Lieferzeitzusagen gelten ab Eingang der 1. Drittelzahlung. d) Rechnungen für Reparaturen und Montagen sind sofort nach Eingang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. e) Lieferungen in das Ausland erfolgen gegen Akkreditiv oder nach besonderer Vereinbarung.

Im Falle des Verzuges des Käufers können wir Zinsen in banküblicher Höhe plus Überziehungssatz verlangen.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und/oder nach dem jeweiligen Abschluss Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und falls Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erfolgen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Für Zahlung durch Wechsel gilt: a) Die Annahme von Wechseln bleibt uns vorbehalten; Wechsel werden in jedem Falle nur erfüllungshalber hereingenommen. b) Skontoabzüge sind ausgeschlossen. c) Wechselspesen trägt der Käufer. d) Gutschriften erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

VI. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor, bis der Käufer die gesamten, auch die künftig erst entstehenden, Verbindlichkeiten – gleich aus welchem Rechtsgrunde – aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei Hereinnahme von Wechseln oder Schecks im Scheck-Wechsel-Verfahren geht das Eigentum an den von uns gelieferten Waren frühestens in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, wenn wir endgültig über den Scheck- oder Wechselbetrag verfügen können und unsere Haftung aus dem Wechsel nicht mehr besteht.

a) Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i. S. des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i. S. des Absatzes 1. b) Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehalts-ware zum Wert der anderen Verwendeten Waren. c) Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung, so überträgt uns der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Er verwahrt sie unentgeltlich für uns. d) Für die unter b) und c) entstehenden Miteigentumsanteile finden die für Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen dieses Abschnittes entsprechende Anwendung.

Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehalts-ware weiter zu veräußern. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Wird der Verkaufspreis den Abnehmern gestundet, hat der Käufer sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt. b) Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Der Käufer ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen. c) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der jeweilig veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Abs. 2 b) haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils.d) Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nachkommt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen zu erteilen. Sollte der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt statt seiner die dem nach dem Recht dieses Landes am nächsten kommende Sicherheit als vereinbart.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde ist verplichtet, uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug  oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7 und 8 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VII. Gewährleistung

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei gebrauchten Gütern trifft auch einen Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der gewählten Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Verbraucher können stattdessen auch Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen und unterliegender Wahl des Liefe-rers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb gesetzlicher Gewährleistungsfrist oder entsprechend schriftlicher Vereinbarung seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialmängeln oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung bei Unternehmern spätestens 12 Monate, bei Verbrauchern 24 Monate nach Gefahrübergang.

Zur Vornahme aller uns erforderlich erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer uns hinreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Für Austauschteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

VIII. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

IX. Schlussvorschriften

Erfüllungsort ist Buchholz i. d. N.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist AG Tostedt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer keinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seine Niederlassung ins Ausland verlegt oder seine Niederlassung im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 gelten nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser LIeferungs- und Zahlungsbedingungen oder des Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

(Stand 5 / 02)

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.